
Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für England: was Internatsschüler beachten sollten

Das Wichtigste in Kürze
- Reisepass und ETA: Seit 2025 brauchen EU-Reisende nun auch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach England einzureisen. Diese kann für £16 ganz einfach online beantragt werden.
- Visum für längere Aufenthalte: Für Aufenthalte über sechs Monate benötigt man ein Child Student Visa. Das Visum kann frühestens sechs Monate vor Beginn des Internatsbesuches online beantragt werden. Wir empfehlen, es so früh wie möglich zu beantragen. Das Visum kostet £524.
- Krankenversicherung und IHS-Gebühr: Zusätzlich fällt für ausländische Schülerinnen und Schüler die Immigration Health Surcharge (IHS) an, die die Notfallversorgung im Krankheitsfall abdeckt. Diese richtet sich nach der Aufenthaltslänge und beträgt £776 pro Jahr, plus einmalig £388 im ersten Jahr. Zusätzlich zur IHS empfehlen wir eine private Auslandskrankenversicherung für weitergehende Leistungen. (Stand Oktober 2025)
- Reiseerlaubnis für Minderjährige: Wenn Ihr Kind ohne Sie oder mit einer anderen Begleitperson reist, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Mit dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU haben sich sowohl Einreise- als auch Aufenthaltsbedingungen für unsere Familien mit Kindern in britischen Internaten grundlegend geändert. Verständlicherweise bekommen wir sehr regelmässig Fragen zu diesen Themen. Deshalb haben wir Ihnen eine Übersicht zu allen wichtigen Informationen zusammengestellt.

Was Sie zur Einreise nach Großbritannien brauchen
Seit einigen Jahren ist die Einreise nach England, Schottland und Nordirland für EU-Bürger nicht mehr so unkompliziert wie sie früher einmal war. Der gute alte Kinderreisepass und der Personalausweis sind leider passé! Erforderlich ist nun ein regulärer Reisepass, der über die gesamte Dauer des Internatsaufenthalts gültig ist und mit seinem Chip die internationalen Sicherheitsstandards erfüllt. Darüber hinaus müssen Sie folgende Dinge beachten:
Elektronische Reisegenehmigung (ETA) ab 2025
Seit 2025 ist nun auch für EU-Reisende eine Electronic Travel Authorisation (ETA) erforderlich. Die ETA für Sie und ihr Kind lässt sich einfach und schnell über die „UK ETA App“ im Apple Store oder auf Google Play herunterladen oder online über GOV.UK beantragen. Üblicherweise erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail spätestens nach 72 Stunden. Für £16 ist ETA zwei Jahre gültig – vorausgesetzt, der Reisepass läuft in dieser Zeit nicht ab. Innerhalb dieser zwei Jahre können Sie mit der ETA so oft nach Großbritannien reisen, wie Sie möchten.
Visum für Internatsschüler
Wenn Ihr Kind länger als sechs Monate in Großbritannien zur Schule geht, müssen Sie ein Child Student Visa auf GOV.UK beantragen. Dieses Visum gilt für Kinder zwischen 4 und 17 Jahren. Dafür sind erforderlich:
- ein gültiger Reisepass
- die Aufnahmebestätigung der Schule (Confirmation of Acceptance for Studies, kurz CAS)
- in Ausnahmefällen wird auch nach einem finanziellen Nachweis für den Aufenthalt gefragt
Normalerweise dauert es etwa drei Wochen, bis das Visum genehmigt wird. In Stoßzeiten, zum Beispiel in den Sommermonaten, kann es länger dauern. Wir empfehlen Ihnen daher, es so früh wie möglich zu beantragen.
Die Kosten für das Visum betragen £524. Ein Express-Visum kann innerhalb von fünf Tagen ausgestellt werden und kostet zusätzlich £500.
Das Visum ist digital an den Pass gebunden. Trotzdem schadet es nicht, wenn Sie Kopien aller relevanten Dokumente wie die Kommunikation mit der Schule und die Bestätigung des Visums bei sich haben.

Reiseerlaubnis für minderjährige Internatsschüler
Reist ihr Kind ohne Sie oder mit jemand anderem als den Eltern nach Großbritannien, benötigen Sie eine schriftliche Erklärung beider Elternteile, dass Ihr Kind alleine reisen darf. Diese Einverständniserklärung kann an der britischen Grenze verlangt werden. Der Brief sollte daher die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten sowie Details zur Reise enthalten.
Krankenversicherung und Gesundheitsnachweise
Damit Ihr Kind gut abgesichert ist, braucht es eine passende Krankenversicherung für den Aufenthalt in England, Schottland oder Nordirland. Zwar bietet der National Health Service (NHS) auch EU-Bürgern medizinische Versorgung, doch nicht alle Kosten werden automatisch übernommen. Wir empfehlen, mit der deutschen Krankenversicherung abzuklären, inwieweit die Versorgung im Vereinigten Königreich abgedeckt ist.
Immigration Health Surcharge (IHS): Beim Visumantrag wird die IHS-Gebühr fällig, die die Notfallversorgung durch den NHS abdeckt. Die Gebühr beträgt £776 pro Jahr. Im ersten Jahr fällt zusätzlich eine Gebühr von £388 an.
Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um auch über die Notfallversorgung hinaus abgesichert zu sein.
NHS und EHIC: Der Zugang zum NHS ist gesichert, wenn die IHS-Gebühr im Rahmen des Visumsantrags gezahlt wurde oder eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorhanden ist. Klären Sie am besten im Voraus mit der Krankenkasse, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was Impfungen angeht, gibt es derzeit keine besonderen Anforderungen. Trotzdem sollte man bei längeren Aufenthalten den Impfstatus überprüfen.
Reiseplanung für Internatsschüler
Wenn der Countdown beginnt und es nur noch einen Monat bis zur Abreise dauert, wird es ernst. Die Flüge sollten gebucht und die Details zur Ankunft geklärt werden. Manche Internate bieten einen Abholservice vom Flughafen an. Das ist sicherlich eine gute Möglichkeit, den Reisestress zu minimieren.

Geld und Zahlungsmittel
Visa und Mastercard sind in Großbritannien fast überall akzeptiert, aber vor der Abreise lohnt es sich, bei der Bank nach den Gebühren für Auslandstransaktionen zu fragen. Einige Banken bieten spezielle Reisekarten an, die sich besonders für längere Aufenthalte eignen. Auch wenn in England, Schottland und Nordirland inzwischen fast alles, auch Kleinstbeträge, nur noch mit Karte bezahlt wird, kann es nicht schaden, etwas Bargeld in britischen Pfund dabei zu haben. Denn falls die Bankkarte mal streikt, bleibt Ihr Kind so weiterhin flexibel. Und nicht vergessen: Es können Roaming-Gebühren anfallen. Klären Sie daher am besten mit dem Mobilfunkanbieter, ob es spezielle Reisepakete für Großbritannien gibt, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Notfallkontakte und Kommunikation
Es gibt nichts Beruhigenderes, als zu wissen, dass Ihr Kind im Notfall schnell erreichbar ist. Deshalb sollten alle wichtigen Notfallkontakte im Voraus festgelegt und besprochen werden:
- Kontaktdaten der Schule: Ihr Kind sollte die Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den Ansprechpartner der Schule, speziell für internationale Schüler, kennen und griffbereit haben.
- Notfallnummern: Neben den Schulinformationen sollte Ihr Kind eine Notfallnummer von Ihnen oder einer anderen Vertrauensperson haben.
- Dokumente kopiert? Machen Sie Kopien aller wichtigen Dokumente wie Reisepass, Visum, Krankenversicherungsnachweis und Reisevollmacht – sicher verstauen!
- Kommunikationsplan: Bevor Ihr Kind abreist, sollte festgelegt werden, wann und wie es nach der Ankunft Kontakt aufnimmt. Ob per Anruf, WhatsApp oder SMS – der Ablauf sollte klar sein.
Änderung der Reisebestimmungen für alleinreisende Kinder
British Airways, Virgin und Emirates Airlines haben ihre Reisebestimmungen für alleinreisende Kinder angepasst: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun nicht mehr ohne Begleitung fliegen. Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig die aktuellen Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.
Alles klar? Na, dann kann die Reise ja beginnen!