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04 March 2019
by Ferdinand Steinbeis


Englische Internate Und Der Brexit: Drei Szenarien

Hello from sunny Oxford,
Der Countdown läuft - am 29. März plant Großbritannien die EU zu verlassen. Das ist in drei Wochen.
Im Moment ist noch nicht klar, was genau passieren wird. Auch weis noch niemand, wie sich der Brexit auf einen Internatsaufenthalt in Großbritannien in der unmittelbaren Zukunft auswirken wird.
Trotz der Unklarheit, wollen wir bei von Bülow Education Ihnen drei mögliche Szenarien für den Brexit vorstellen. Diese Szenarien ergeben sich aus Gesprächen mit Internaten und dem, was wir täglich in den gängigen, britischen Medien mitverfolgen.
Alles hängt davon ab, ob Großbritannien sich bis zum 29. März auf einen Deal zum Austritt aus der EU mit den EU-Staaten einigen kann, und ob es den Austritt dann auch tatsächlich vollzieht.
Hier sind die drei Szenarien, die wir uns vorstellen können:
Szenario #1: Es gibt einen Deal, basierend auf Theresa Mays bisherigem Plan
Falls das britische Parlament Theresa Mays jetzigem Plan zustimmt, wird es eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 geben. In dieser Übergangsphase würden sich die Einwanderugnsbestimmungen für Schüler aus EU-Ländern nicht ändern. Somit gäbe es für Schüler im Schuljahr 2019-20 auch keine Visumsvorschriften.
Während dieses Schuljahres würden sich Schüler aus EU-Ländern für den sogenannten ‘settled status’ bewerben. Damit hätten Sie auch nach der Übergangsphase weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis. Laut Theresa Mays Deal würde dieser 'settled status' nur Schülern mit Strafregister nicht anerkannt werden. Mit dem 'settled status' ist kein zusätzliches Visum für einen UK-Aufenthalt erforderlich.
Szenario #2: Großbritannien verlässt die EU am 29. März 2019 ohne einen Deal
Falls dieses Szenario eintreten sollte, wird es keine Übergangsphase geben. Schüler aus EU Ländern müssten sich für Aufenthalte nach dem 29th März 2019 für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis - dem sogenannten Temporary Leave to Remain (TLtR) - bewerben. Diese Erlaubnis wäre für 36 Monate vom Zeitpunkt der Zulassung gültig. Im Moment ist noch unklar, welche Visumsbestimmungen es nach den drei Jahren geben würde. Die britische Regierung versichert jedoch regelmässig, wie wichtig Schüler aus der EU für Großbritannien sind. Somit ist zu erwarten, dass das zukünftige Visumsprozedere unkompliziert und erschwinglich werden würde.
Hier ist ein Link zur Webseite der britischen Regierung für Neuigkeiten zu EU Aufenthaltsbewerbungen im Falle eines 'No-Deal'-Szenarios.
Szenario #3: Ein 'verschobener' Brexit
Falls sich die 29. März - Deadline nicht halten lässt, bleiben die Aufenthaltsbestimmungen für Schüler aus EU-Ländern bestehen, bis Großbritannien zu einem neuen Datum die EU verlässt. Was danach passiert, hängt vom verhandelten Deal ab.
Von was wir hier in Großbritannien täglich in der Presse mitverfolgen, erscheint uns Szenario #3 im Moment am warscheinlichsten.
Wir hoffen sehr, dass Ihnen diese Übersicht etwas weiterhilft. Bitte melden Sie sich jederzeit bei uns unter info@buloweducation oder Tel +44 (0) 1235 838540 , falls Sie Fragen zum Brexit haben sollten.
Ihr von Bülow Education Team

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