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26 November 2020
by Ferdinand Steinbeis


Brexit & die Neuen Aufenthaltsbedingungen für Internatsschüler

Hallo aus Oxfordshire!
Am 31. Dezember diesen Jahres verlässt Großbritannien die Europäische Union. Der Austritt aus der EU hat auch Konsequenzen für zukünftige Internatsaufenthalte im UK, insbesondere in Bezug auf den Immigrations-Status von Schülern.
Wir bei von Bülow Education haben uns in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit diesem Thema für Sie beschäftigt. Da der Brexit ja nun unmittelbar ins Haus steht, wollen wir Ihnen hier einmal die wichtigsten Neuerungen anhand von drei Aufenthalts-Szenarien erklären.
Clayesmores großartiges Kunstatelier
SZENARIO #1: Ihr Kind befindet sich bereits in Großbritannien
Schüler mit Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes, die sich bereits vor dem 31. Dezember 2020 zu Ausbildungszwecken in Großbritannien befinden, können –und sollten (!) - sich für das EU Settlement Scheme bewerben.
Die hiesigen Internate helfen allen Schülern bei der Bewerbung. Falls das nicht schon längst passiert ist, sollten Sie so schnell wie möglich mit der britischen Schule Ihres Kindes Kontakt aufnehmen.
Was Sie tun müssen:
Wahrscheinlich nicht mehr viel - die britischen Internate übernehmen die Organisation des EU Settlement Status für alle internationalen Schüler. Falls das aber für Ihr Kind noch nicht geschehen ist, raten wir Ihnen, sich umgehend mit Ihrem Internat in Verbindung zu setzen.
Was Sie dafür brauchen:
  • Einen gültigen europäischen Pass
  • Die ‘EU Exit: ID Document Check ’App
  • Einen Nachweis über den Aufenthaltsort Ihres Kindes in Großbritannien (in Ihrem Fall das Internat!)
Bewerbungs-Deadline:
30ter Juni 2021. Wir raten Ihnen aber, sich so bald wie möglich für den „Settled Status“ Ihres Kindes zu bewerben.
Die Kosten:
Die Bewerbung ist kostenlos.
St Clare's nicht weniger schönes Kunstatelier
SZENARIO #2: Ihr Kind möchte im kommenden Kalenderjahr 2021 für ein Trimester auf ein britisches Internat kommen
Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten ist kein Visum vonnöten. Schüler erhalten einen sogenannten ‘Visitor’- Status.
Um sicher zu stellen, dass Ihr Kind problemlos nach Großbritannien einreisen kann, ist es jedoch wichtig, dass er/sie die untenstehenden Unterlagen bei jeder Einreise mit sich trägt.
Das sind:
  • Ein gültiger, europäischer Pass
  • Ein offizieller Brief des britischen Internats, der die Aufenthaltslänge von bis zu sechs Monaten bestätigt
  • Die schriftliche Zustimmung der Eltern, die eine Reise-Erlaubnis erteilt, den Grund des Aufenthalts sowie Namen und Adresse des Internats nennt und die Kostenübernahme des Aufenthalts bestätigt
  • Ein Ticket für den Rückflug mit Datum innerhalb der sechs Monate Aufenthaltszeit
  • Den Beleg einer privaten Krankenversicherung.
Was Sie tun müssen:
  • Zunächst bewerben Sie sich um einen Platz an einem Internat. Wir bei vBE helfen natürlich gerne!
  • Sobald ein Platz an einem Internat zugesagt wurde, lassen Sie sich einen Brief ausstellen, der der denAufenthalt des Schülers/der Schülerin von nicht länger als sechs Monaten bestätigt.
  • Buchen Sie die Flugtickets mit Rückflug innerhalb der sechs Monate Aufenthaltszeit
  • Geben Sie Ihrem Kind Ihre schriftliche Zustimmung in einem Brief mit auf die Reise
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind eine private Krankenversicherung hat
Bewerbungs-Deadline:
Nicht relevant.
Die Kosten:
Es fallen keine Kosten an.
Was sonst noch relevant für Sie sein könnte:
  • Schüler können für Exeat-Wochenenden und die Halbtrimester-Ferien Großbritannien verlassen und dürfen problemlos zurückkehren.
  • Schüler/innen haben keinen kostenlosen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem NHS
  • Schüler/innen, die ihren Aufenthalt verlängern wollen, müssen sich um ein sogenanntes Child Student Visum (siehe unten) bewerben. Die Bewerbung muss im Heimatland des Kindes geschehen.
Etwas chaotischer, aber nicht weniger beeindrucked: Marymounts Kunstatelier
SZENARIO #3: Ihr Kind möchte für zwei Trimester oder länger auf ein britisches Internat kommen
Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, braucht Ihr Kind ein sogenanntes ‘Child Student’ Visum.
Was Sie dafür brauchen:
  • Den Pass Ihres Kindes, idealerweise ein ePass mit Chip und gültig für die gesamte Zeit des Aufenthalts
  • Die schriftliche Zustimmung der Eltern für den Internatsaufenthalt
  • Einen sogenannten ‘CAS Letter’ (kurz fuerConfirmation of Acceptance of Studies), ausgestellt vom Internat, der den Schulaufenthalt Ihres Kindes bestätigt
  • Um den CAS Brief des Internats ausgestellt zu bekommen, brauchen Sie:
  1. Den Pass Ihres Kindes
  2. Die Pässe der Eltern
  3. Die Geburtsurkunde des Kindes und eine englische Übersetzung dieser Geburtsurkunde
  4. Die letzten zwei Zeugnisse Ihres Kindes
  5. Einen Beleg über die Anzahlung der Schulgebühren
  • Die ‘EU Exit: ID Document Check ’App
Was Sie tun müssen:
  • Zunächst bewerben Sie sich um einen Platz an einem Internat. Wir bei vBE helfen natürlich gerne!
  • Sobald ein Platz an einem Internat zusagt wurde, lassen Sie sich den ‘CAS-Letter’ (siehe oben) von der Schule ausstellen
  • Bewerben Sie sich über diesen Link um ein Child Student Visum im Internet. Bitte haben Sie dafür die oben genannten Unterlagen zur Hand
  • Laden Sie für die Übertragung der biometrischen Daten die ‘EU Exit: ID Document Check ’App herunter
Bewerbungs-Deadline:
Es gibt keine feste. Die Visums-Bewerbung kann sechs Monate vor dem Startdatum in Großbritannien erfolgen.
Die Kosten:
  • Visumsgebühr - £348
  • IHS Gebühr (Immigration Health Surcharge): £470 pro Jahr
Was sonst noch relevant für Sie sein könnte:
  • Die Ausstellungszeit für das Visum beträgt max. 15 Tage
  • Schüler können für Exeat-Wochenende und Halbtrimester-Ferien Großbritannien verlassen und problemlos zurückkehren
Es ist uns sehr bewusst, dass das eine Menge Informationen sind und dieses Thema allgemein etwas verwirrend sein kann. Deswegen bieten wir Ihnen sehr gerne an, Sie hierbei zu unterstützen. Bitte melden Sie sich jederzeit bei uns.

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