Hallo aus Oxfordshire!
Am 31. Dezember diesen Jahres verlässt Großbritannien die Europäische Union. Der Austritt aus der EU hat auch Konsequenzen für zukünftige Internatsaufenthalte im UK, insbesondere in Bezug auf den Immigrations-Status von Schülern.
Wir bei von Bülow Education haben uns in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit diesem Thema für Sie beschäftigt. Da der Brexit ja nun unmittelbar ins Haus steht, wollen wir Ihnen hier einmal die wichtigsten Neuerungen anhand von drei Aufenthalts-Szenarien erklären.

Clayesmores großartiges Kunstatelier
SZENARIO #1: Ihr Kind befindet sich bereits in Großbritannien
Schüler mit Staatsangehörigkeit eines europäischen Landes, die sich bereits vor dem 31. Dezember 2020 zu Ausbildungszwecken in Großbritannien befinden, können –und sollten (!) - sich für das EU Settlement Scheme bewerben.
Die hiesigen Internate helfen allen Schülern bei der Bewerbung. Falls das nicht schon längst passiert ist, sollten Sie so schnell wie möglich mit der britischen Schule Ihres Kindes Kontakt aufnehmen.
Was Sie tun müssen:
Wahrscheinlich nicht mehr viel - die britischen Internate übernehmen die Organisation des EU Settlement Status für alle internationalen Schüler. Falls das aber für Ihr Kind noch nicht geschehen ist, raten wir Ihnen, sich umgehend mit Ihrem Internat in Verbindung zu setzen.
Was Sie dafür brauchen:
Bewerbungs-Deadline:
30ter Juni 2021. Wir raten Ihnen aber, sich so bald wie möglich für den „Settled Status“ Ihres Kindes zu bewerben.
Die Kosten:
Die Bewerbung ist kostenlos.

St Clare's nicht weniger schönes Kunstatelier
SZENARIO #2: Ihr Kind möchte im kommenden Kalenderjahr 2021 für ein Trimester auf ein britisches Internat kommen
Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten ist kein Visum vonnöten. Schüler erhalten einen sogenannten ‘Visitor’- Status.
Um sicher zu stellen, dass Ihr Kind problemlos nach Großbritannien einreisen kann, ist es jedoch wichtig, dass er/sie die untenstehenden Unterlagen bei jeder Einreise mit sich trägt.
Das sind:
Was Sie tun müssen:
Bewerbungs-Deadline:
Nicht relevant.
Die Kosten:
Es fallen keine Kosten an.
Was sonst noch relevant für Sie sein könnte:
- Schüler können für Exeat-Wochenenden und die Halbtrimester-Ferien
Großbritannien verlassen und dürfen problemlos zurückkehren.
- Schüler/innen haben keinen kostenlosen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem NHS
- Schüler/innen, die ihren Aufenthalt verlängern wollen, müssen sich um ein sogenanntes Child Student Visum (siehe unten) bewerben. Die Bewerbung muss im Heimatland des Kindes geschehen.

Etwas chaotischer, aber nicht weniger beeindrucked: Marymounts Kunstatelier
SZENARIO #3: Ihr Kind möchte für zwei Trimester oder länger auf ein britisches Internat kommen
Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, braucht Ihr Kind ein sogenanntes ‘Child Student’ Visum.
Was Sie dafür brauchen:
- Den Pass Ihres Kindes, idealerweise ein ePass mit Chip und gültig für die gesamte Zeit des Aufenthalts
- Die schriftliche Zustimmung der Eltern für den Internatsaufenthalt
- Einen sogenannten ‘CAS Letter’ (kurz fuerConfirmation of Acceptance of Studies), ausgestellt vom Internat, der den Schulaufenthalt Ihres Kindes bestätigt
- Um den CAS Brief des Internats ausgestellt zu bekommen, brauchen Sie:
- Den Pass Ihres Kindes
- Die Pässe der Eltern
- Die Geburtsurkunde des Kindes und eine englische Übersetzung dieser Geburtsurkunde
- Die letzten zwei Zeugnisse Ihres Kindes
- Einen Beleg über die Anzahlung der Schulgebühren
Was Sie tun müssen:
Bewerbungs-Deadline:
Es gibt keine feste. Die Visums-Bewerbung kann sechs Monate vor dem Startdatum in Großbritannien erfolgen.
Die Kosten:
Was sonst noch relevant für Sie sein könnte:
- Die Ausstellungszeit für das Visum beträgt max. 15 Tage
- Schüler können für Exeat-Wochenende und Halbtrimester-Ferien Großbritannien verlassen und problemlos zurückkehren
Es ist uns sehr bewusst, dass das eine Menge Informationen sind und dieses Thema allgemein etwas verwirrend sein kann. Deswegen bieten wir Ihnen sehr gerne an, Sie hierbei zu unterstützen. Bitte melden Sie sich jederzeit bei uns.